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1614

Vertrag von Xanten

Zunächst teilt sich Brandenburg die Regentschaft mit Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg (1587-1653), der ebenfalls über Erbansprüche verfügt. Im Vertrag von Xanten wird 1614 Kurfürst Johann Sigismund die alleinige Regierung im Herzogtum Kleve, der Herrschaft Ravenstein in den Niederlanden sowie in den Grafschaften Mark und Ravensburg zugesprochen. Jülich und Berg fallen an Pfalz-Neuburg. In der Folge erhält Johann Sigismund das Lehensrecht im Herzogtum Preußen.

Die Erwerbungen im Westen und Osten markieren den Beginn des langsamen Aufstiegs Kurbrandenburgs bzw. Preußens. Die Aufteilung in östliche und westliche Gebiete ist für die weitere Staatsbildung charakteristisch und prägend. Vielfältige kulturelle Räume treffen aufeinander, beeinflussen sich gegenseitig und müssen zu einem strukturierten System zusammenwachsen.