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1711

Beginn der Einsetzung ernannter Magistrate in den Städten

König Friedrich I. erlässt für alle Städte ein Reglement zur Einsetzung ernannter Magistrate.

Diese königlichen Verwalter beenden die Tradition der oftmals aus dem Mittelalter stammenden Eigenständigkeit der Städte gegenüber ihren Landesherren durch Stadtverfassung und Stadtverwaltung. Zentralisierung und verwalterische Straffung sind die Maßgabe der Bemühungen. Sie dienen der Ausweitung der Machtposition des Landesherren gegenüber den Ständen.