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1753

Erlass der Land-Schul-Ordnung

Im Fürstentum Minden und in der Grafschaft Ravensberg wird die preußische Land-Schul-Ordnung erlassen.

Die mangelnde fachliche und pädagogische Ausbildung der Lehrer und die schwierigen Lebensbedingungen der Kinder in den ländlichen Gebieten machen eine Neuausrichtung notwendig. Es ist die erste umfassende Ordnung des Elementarschulwesens und dient als Muster für das sogenannte "General-Landschul-Reglement". Dieses erste allgemeine Volksschulgesetz Preußens wird von König Friedrich II. 1763 für die lutherischen Schulen verkündet. Es bildet die gesetzliche Basis für die 1717 formal bereits bestehende allgemeine Schulpflicht. Vorgesehen sind fortan regelmäßige Visitationen und ein verbindlicher Stundenplan.

1776 wird in Minden ein Lehrerseminar gegründet. Es ist der Versuch, eine allgemeingültige Ausbildung für das Lehrpersonal der Schulen zu etablieren.